Aus unserem Leitbild ergeben sich folgende Regeln für das Zusammenleben in unserer Schule
- Schulzeit ist Lebenszeit
- Schulräume sind Lebensräume
Alle Beteiligten in der Schule wünschen sich einen Ort, an dem sie gemeinsam mit Freude ungestört leben, lehren und lernen können. Dazu benötigen sie:
Sauberkeit – Nachhaltigkeit – Sicherheit
Alle Personen an der Schule tragen zur Sauberkeit und zum Werterhalt des Schulgeländes bei. Die Klassen übernehmen Ordnungsdienste. Beschädigungen und Verschmutzungen sowie deren Verursacher werden im Sekretariat gemeldet. Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Nach Unterrichtsende schließen Lehrkräfte alle Räume ab. Die Klasse und ihre Lehrkraft kontrollieren insbesondere nach jeder Unterrichtsstunde Fenster, Jalousien, Beleuchtung, Lautsprecher und elektronische Geräte und reinigen die Tafeln und Böden.
Die Schulgemeinschaft trennt Müll und verbraucht Energie sparsam (z.B.Stoßlüften in der Heizperiode).
Im Schulgebäude verhalten sich alle ruhig. Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend sein, so informiert die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher das Sekretariat darüber. Während der großen Pause verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und Gänge und halten sich auf dem Pausenhof oder in der Mensa auf. Unterrichtsräume dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden.
Handys und andere elektronische Geräte bleiben vom ersten bis zum zweiten Klingeln (ab 7.55 bis 13:00 Uhr) auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Ausnahmen gelten nur für Notfälle, Unterrichtszwecke, den Oberstufenraum oder zum Vorzeigen der Essensmarke. Den Einsatz des privaten Endgerätes ab Klasse 10 regelt eine Nutzungsordnung. Nach 13 Uhr ist das Handy im Außenbereich und in der Mensa erlaubt.
Rauchen, Alkoholkonsum, Drogen, Gewalt und das Mitführen von Waffen (auch Spielzeugwaffen, Taschenmesser sowie Laserpointer) sind verboten.
Das Verlassen des Schulgeländes ist für die Klassen 5 bis 9 ohne Begleitung einer Lehrkraft am Vormittag nicht gestattet. Der Weg zu den Sporthallen ist davon ausgenommen.
Die Zugänge zur Schule und Feuergassen müssen freigehalten werden. Fahrräder und Roller werden an den Fahrradständern abgestellt. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern und E-Rollern ist verboten.